Beauftragtenfunktionen

Der Gesetzgeber fordert von Ihnen als Anlagenbetreiber
in vielen Fällen die Bestellung speziell ausgebildeter
Beauftragter.
Wir nehmen gerne folgende Beauftragtenfunktionen für Sie wahr:
- Abfallbeauftragter
- Betriebsarzt (gemäß Arbeitssicherheitsgesetz)
- Brandschutzbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Sachkundiger nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung
- Sicherheitsfachkraft
- Störfallbeauftragter
- Strahlenschutzbeauftragter
- Umweltbeauftragter nach DIN EN ISO 14001:2015